Schulkosten 2023/2024

Die Musikschule der Stadt Fehring ist eine öffentlich-rechtliche Schule. Für die jährlichen Schulkostenbeiträge gibt es eine gemeinsame Tarifempfehlung der Steirischen Landesregierung und vom Städte- und Gemeindebund für die Kommunalen Musikschulen.
Für das Schuljahr 2023/2024 wurde keine Eltern-Tarif-Erhöhung empfohlen! D.h., die Elterntarife bleiben gleich wie im Schuljahr 2022/2023! Hier die Musikschultarife für das Schuljahr 2023/2024:

EUR 514.- pro Jahr (2 Teilbeträge zu je EUR 257.-) für:
Schülerinnen und Schüler pro Hauptfach im Einzel-/Gruppenunterricht (1-3 Schüler:innen pro Stunde). Der Schulkostenbeitrag ist eine Jahrespauschale und beinhaltet neben der wöchentlichen Unterrichtsstunde von 50 Minuten auch die Teilnahme an mindestens einem Ergänzungsfach (Kursfach). Der Besuch weiterer zusätzlicher Ergänzungsfächer/Kursfächer ist für Hauptfachschüler:innen kostenlos.

Kursfach/Ergänzungfach:
Zusätzlich zum Hauptfach, welches wöchentlich 50 Minuten unterrichtet wird, muss auch ein Ergänzungsfach absolviert werden. Dieses ist kostenfrei.
Der Stundenaufwand für dieses Ergänzungsfach beträgt in der Elementarstufe mind. 9 Stunden bzw. ab der Unterstufe mind. 18 Stunden pro Schuljahr. Diese Stunden können auch gebündelt absolviert werden (siehe unter Unterrichtsfächer/Kursfächer).
Schüler:innen, die mehr als ein Hauptfach absolvieren, müssen in Summe nur ein Ergänzungsfach absolvieren. Natürlich darf man kostenfrei mehrere Ergänzungsfächer belegen.
Schüler:innen, die kein Ergänzungsfach absolvieren und die jeweils geforderte Stundenzahl nicht erreichen, werden vom Land Steiermark nicht gefördert und können dadurch nicht in der Musikschule geführt werden. Wir bitten um Verständnis, dass diese Vorgaben laut o.g. Statut strikt einzuhalten sind, da das Land Steiermark bei Nichteinhaltung von der Gemeinde Förderrückzahlungen einfordert.

EUR 254.- pro Jahr (zwei Teilbeträge zu je EUR 127.-) für:
Schülerinnen und Schüler im Kursunterricht ab 6 Schüler:innen/Stunde (altersunabhängig). Kursfach ist z.B. das Eltern-Kind-Musizieren, die Musikalische Früherziehung, das Kunstschulfach "Kreatives Gestalten" (kann auch in Verbindung eines Hauptfaches besucht werden; in diesem Fall ist es kostenfrei!) und verschiedene Instrumental- Vokalkurse. Die Kursbeiträge sind ebenfalls Jahrespauschalen!

EUR 381.- pro Jahr (zwei Teilbeträge zu je EUR 190,50) für:
Schülerinnen und Schüler im Kursunterricht mit 4 bis 5 Schüler:innen/Stunde (altersunabhängig). Kursfach ist z.B. das Eltern-Kind-Musizieren, die Musikalische Früherziehung, das Kunstschulfach "Kreatives Gestalten" (kann auch in Verbindung eines Hauptfaches besucht werden; in diesem Fall ist es kostenfrei!) und verschiedene Instrumental- Vokalkurse. Die Kursbeiträge sind ebenfalls Jahrespauschalen!

EUR 994.- pro Jahr (zwei Teilbeträge zu je EUR 497.-) für:
Erwachsene Schülerinnen und Schüler pro Hauptfach im Einzel-/Gruppenunterricht (1-3 Schüler:innen pro Stunde). Der Schulkostenbeitrag ist eine Jahrespauschale und beinhaltet neben der wöchentlichen Unterrichtsstunde von 50 Minuten auch die Teilnahme an mindestens einem Ergänzungsfach (Kursfach). Der Besuch weiterer zusätzlicher Ergänzungsfächer/Kursfächer ist für Hauptfachschüler:innen kostenlos.
Als Erwachsene im Sinne der Tarifordnung gelten Schüler:innen, die mit Schulbeginn das 24. Lebensjahr vollendet haben!

Eine Unterrichtsstunde dauert 50 Minuten. In den ersten drei bis vier Jahren können bis zu 3 Schüler:innen pro Stunde unterrichtet (Elementarstufe und Unterstufe) werden. In der Mittel- und Oberstufe werden maximal zwei Schüler:innen in einer Stunde unterrichtet. Ob Schüler:innen zu dritt, zu zweit oder alleine in einer Stunde Unterricht bekommen, hängt von der Leistung der Schüler:innen ab. Wer also sehr fleißig ist, wird früher Einzelunterricht erhalten.

Die Elternbeiträge werden direkt von der Stadtgemeinde Fehring (MS-Trägergemeinde) mittels Erlagschein oder Abbuchungsauftrag eingehoben.

Sollte zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, zum Beispiel in Zusammenhang mit krisenbedingten Maßnahmen, die Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning (Fernunterricht) erforderlich sein, so ist der Fernunterricht dem Regelunterricht gleichzuhalten. Die vorübergehende Abhaltung des Unterrichts in Form von Distance Learning (Fernunterricht) ändert nichts an der Höhe der zu entrichtenden Beiträge.

Bei Erkrankung einer Lehrkraft und dem damit verbundenen Ausfall des Unterrichtes von durchgehend 3 Wochen und mehr kann um Rückerstattung des aliquoten Schulkostenbeitrages angesucht werden. Das Ansuchen muss schriftlich und im betreffenden Schuljahr erfolgen!

Die Musikschule verfügt über einige Musikinstrumente, welche an Schüler:innen verliehen werden. Für Leihinstrumente der Musikschule wird eine jährliche Gebühr (Schuljahr 2023/2024) in der Höhe von EUR 70.- eingehoben (mit jährlicher Indexanpassung). Mit dieser Gebühr werden die Wartungs- und Reparaturkosten der einzelnen Instrumente abgedeckt.